20.02.2026

Zu den Vorwürfen im SPIEGEL

Ein Artikel im SPIEGEL beschäftigt sich derzeit kritisch mit The Female Company und setzt sich mit unserer Arbeitskultur auseinander.

Als Unternehmen mit der Vision „Empowering Woman*hood“ verstehen wir uns als Organisation, die ein Vorbild für eine frauengegründete, gleichberechtigte und sichere Unternehmenskultur sein möchte. Deswegen nehmen wir die im Artikel geschilderten Perspektiven und Erfahrungen sehr ernst.

Was für uns unverhandelbar ist

  • Als Unternehmen sind wir überzeugt, dass die Schilderungen von Betroffenen sowie ihre Bedürfnisse den Maßstab für unser Handeln bilden. Es müssen zu jedem Zeitpunkt das Wohlergehen der Betroffenen sowie ihre Erfahrungen im Mittelpunkt stehen.
  • Keine Mitarbeiter*in sollte infolge ihrer Zeit bei uns gesundheitliche Belastungen erfahren oder sich nicht sicher fühlen. Wir übernehmen hierfür Verantwortung.
  • Bei einem Unternehmen wie The Female Company müssen interne Strukturen unserem Anspruch und dem Selbstverständnis gerecht werden. Wir nehmen die Kritik zum Anlass, unsere Kultur und Richtlinien zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Unsere nächsten Maßnahmen

Genau deswegen möchten wir unsere nächsten Maßnahmen transparent teilen. Wir werden diese Seite nutzen, um die nächsten Wochen und Monate über alle unsere Schritte transparent zu informieren:

  • Externe Gesamtüberprüfung des Vorfalls von 2022
    Gemeinsam mit einer externen Expert*in für betroffenengerechte Prä- und Intervention im Feld Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt arbeiten wir den Umgang mit dem Vorfall aus 2022 erneut auf. Hintergrund: Einige Beschreibungen des Vorfalls sowie die beschriebenen langfristigen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen wurden uns erstmals durch den SPIEGEL bekannt. Auch wenn wir davon überzeugt waren, dass unsere Aufarbeitung damals umfangreich war, müssen wir unseren gesamten Prozess erneut reflektieren. Denn: Keine Mitarbeitende sollte jemals solche Erfahrungen bei uns machen müssen. Über die resultierenden Maßnahmen und strukturellen Änderungen informieren wir hier in den nächsten Wochen transparent.
  • Verbindliche Richtlinien, Meldewege, Konsequenzen und Schutzmaßnahmen überarbeiten
    Gemeinsam mit der externen Expertin überarbeiten wir unseren Code of Conduct grundlegend auf Basis der Aufarbeitung des Vorfalls. Die finale Fassung teilen wir hier.
  • Verpflichtende Schulungen für Führung und HR
    Führungsebene und HR werden erneut verpflichtend durch externe Fachstellen geschult.
  • Unabhängige Anlaufstelle für Mitarbeiter*innen
    Wir werden eine externe unabhängige Anlaufstelle im Rahmen unseres Code of Conduct einrichten, die nicht an die Geschäftsführung berichtet, sondern  weisungsunabhängig arbeitet. So stellen wir das Sicherheitsgefühl der Betroffenen in den Mittelpunkt.
  • Akute interne Dialog- und Aufarbeitungsformate
    Wir bieten derzeit regelmäßige vertrauliche Sprechstunden mit HR sowie offene Ask-Me-Anything-Termine mit der Unternehmensleitung an, um Fragen, Kritik und Unsicherheiten direkt adressieren zu können, die vorab anonym eingereicht werden können.
  • Care-Arbeit und Arbeitskultur überprüfen
    Wir lassen durch eine externe, unabhängige Beratung anonyme Interviews mit Mitarbeitenden durchführen, um systematisch zu verstehen, welche Erfahrungen im Arbeitsalltag gemacht wurden und ob Strukturen oder Verhaltensweisen dazu beigetragen haben, dass sich Personen unsicher oder unwohl gefühlt haben. Die konkreten Maßnahmen und Ableitungen werden in internen Workshops im März ausgerollt – insbesondere im Hinblick auf Richtlinien zu Care-Arbeit, Machtverhältnisse und Führungskultur. Die aktualisierten Firmenrichtlinien teilen wir hier transparent. Von elternfeindlichen Aussagen distanzieren wir uns ausdrücklich.

Unser Ziel ist es, nicht nur Fehler anzuerkennen, sondern strukturelle und verbindliche Konsequenzen daraus zu ziehen – transparent, überprüfbar und mit klarer Verantwortlichkeit.

Für Fragen, Kritik oder Hinweise sind wir erreichbar unter: info@thefemalecompany.com

06.02.2026

Our Responsibility

Ein Artikel im SPIEGEL erhebt aktuell Vorwürfe gegen The Female Company und stellt unsere Arbeitskultur grundsätzlich infrage. Wir nehmen diese Vorwürfe insbesondere wegen unseres Selbstverständnisses als „The Female Company“ ernst. Darüber hinaus wollen wir wie gewohnt volle Transparenz für unsere Partner*innen und Kund*innen bieten. Deshalb haben wir an dieser Stelle unsere wichtigsten langjährig etablierten Firmenrichtlinien zusammengestellt.

1. Care-Friendly Workplace & Empowering Parenthood

Ein Care-Friendly Workplace entsteht nicht durch theoretische Konzepte, sondern durch kontinuierliches Lernen im Dialog mit den Mitarbeitenden. Die unternehmensweiten Regelungen zu Care-Themen bei The Female Company wurden deshalb von bei uns arbeitenden Eltern im Rahmen mehrerer Workshops erarbeitet. Wir unterstützen Care-Arbeit ganz konkret durch:

  • Freiwillig bezahlte Kinderkranktage (10 Tage / Jahr)
  • Teilzeitmodelle
  • Flexible, hybride Arbeitsmodelle
  • Reduzierte Kernarbeitszeiten (10–15 Uhr)
  • Zusätzliche Care-Tage bei besonderen Belastungen (3 Tage / Jahr)
    (z. B. Kita-Schließung, Pflege von Angehörigen, akute Notfälle oder Krankenhausaufenthalte) für Eltern und Nicht-Eltern gleichermaßen
  • Elternfreundliche Planung von Pflichtterminen
    (z. B. Strategiewochen außerhalb der Schulferien)
  • Home-Office Policy (nur 2 verpflichtende Büro-Tage pro Monat)
  • Gleiche Unterstützung für Menschen mit und ohne Kinder

2. Safety & Code of Conduct

Sicherheit ist nicht verhandelbar. Respekt ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit.

Wir haben bei The Female Company klare Strukturen geschaffen, um Grenzen zu schützen und Verantwortung verbindlich zu regeln:

  • Code of Conduct zur Prävention sexualisierter Grenzverletzungen.
  • Klare Verhaltensstandards & dokumentierte Meldewege
  • Safety Guards für den Umgang mit schwierigen Situationen
  • Strukturierte Eskalationsstufen mit abgestuften Maßnahmen
  • Einbindung externer Expert*innen und Coaches
  • Vertrauliche, dokumentierte Prozesse mit Schutz vor Repressalien

3. Health, Wellbeing & Sustainable Performance

Ambition braucht Nachhaltigkeit.
Deshalb setzen wir bewusst auf Strukturen für gesunde Leistung:

  • Mental-Health-Angebote durch Workshops, 1:1 Coachings mit externen psychologischen Berater*innen
  • Flexible Arbeitszeiten (Kernarbeitszeit 10–15 Uhr)
  • Regelmäßiges Tracking von Arbeitszeiten, Empfehlung etwaige Überstunden noch innerhalb desselben Monats abzubauen
  • Regelmäßige Team-interne Workshops zur Weiterentwicklung von Organisation und Kultur
  • Wöchentliche anonyme Feedbackangebote in Form von “HR Open Door”
  • 🩸 Period Leave: bis zu 2 bezahlte Tage pro Monat ohne Attest

4. Gleichberechtigung, Fairness & Chancengleichheit

Gleiche Chancen entstehen nicht durch Haltung, sondern durch Strukturen. Transparente und faire Systeme sind besonders wichtig in wachsenden Organisationen. Deshalb setzen wir bei The Female Company strukturell auf:

  • Transparente Gehaltsbänder für alle Rollen & Level
  • Klar definierte Rollenlevel (Junior / Mid / Senior / Lead) mit fest definierten Erwartungsprofilen
  • 360° Feedback von Self, Peers & Direct Reports
  • Transparente Performance- und Zielsysteme (Scorecards nach Kaplan & Norton)
  • Standardisierte Performance- & Entwicklungsgespräche
  • Strukturierte Recruiting-Prozesse entlang unserer Werte
    Wir stellen Menschen auf Basis ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen ein und leben Vielfalt. Bei The Female Company sind alle Menschen willkommen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Identität, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Behinderung, politischer Meinung oder Familienstand.
  • Dokumentierte Beförderungs- & Entwicklungskriterien

Fragen, Vorschläge oder Kritik?

Wir sind offen für deine Fragen und Feedback.

Über unser Kontaktformular
Per E-Mail an: info@thefemalecompany.com

Unsere Reaktion | The Female Company

Unsere Reaktion

Das Ergebnis ist kein Schlussstrich, sondern ein neues Fundament: Ein überarbeiteter Code of Conduct, umfangreiche Interventions-Guidelines, eine externe Ombudsstelle und gestärkte Richtlinien zu Care-Arbeit und Führung.

  • The Female Company versteht sich als Organisation, die ein Vorbild für eine frauengegründete, gleichberechtigte und sichere Unternehmenskultur sein möchte. Wir haben uns über mehrere Wochen umfangreich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und unsere Unternehmenskultur sowie Guidelines, Prozesse und Führungskultur auf die Probe gestellt.
  • Mit Unterstützung einer spezialisierten externen Beratung haben wir den Fall von 2022 reflektiert und sind auf alle Kritikpunkte eingegangen. Das Resultat: umfangreiche Guidelines und ein überarbeiteter Code of Conduct – der neben der arbeitsrechtlichen nun eine systemisch betroffenenorientierte Sicht integriert.
  • „Zwanzig ehemalige und aktuelle Mitarbeitende – darunter alle bei uns arbeitenden Eltern – haben unter Eid gegen die Vorwürfe an unserer Unternehmens- und Führungskultur ausgesagt."
  • Im Rahmen von Workshops wurden alle bestehenden Care-Work Richtlinien (z. B. 10 freiwillig bezahlte Kinderkranktage (10 Tage / Jahr), zwei verpflichtende Büro-Tage pro Monat, familienfreundliche Kernarbeitszeiten (10–15 Uhr), zusätzliche Care-Tage bei besonderen Belastungen z. B. Kita-Schließung sowie die Sensibilisierung von Führungskräften auf die Probe gestellt und erweitert.

Unsere Haltung bleibt klar: Jeder Vorfall ist einer zu viel. Die Verantwortung für einen sicheren Prozess, Konsequenzen sowie das Training und die Sensibilisierung von Führungskräften und der Personalabteilung liegt immer und ausschließlich bei der Organisation selbst. Deswegen haben wir unseren Code of Conduct und unsere Interventions-Guidelines mit externer Beratung überarbeitet, inklusive einer rückwärtsgewandten Aufarbeitung des Vorfalls von 2022.

Ann-Sophie Claus
Ann-Sophie Claus Gründerin, The Female Company

Maßnahme Gestartet Status
Externe Gesamtüberprüfung des Vorfalls von 2022 20. Feb Abgeschlossen
Gemeinsam mit einer externen Expert*in für betroffenengerechte Prä- und Intervention im Feld Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt haben wir den Umgang mit dem Vorfall aus 2022 erneut aufgearbeitet. Mehr dazu im Update vom 5. März und Update vom 13. April.
Code of Conduct überarbeitet & veröffentlicht 5. Mär Abgeschlossen
Der überarbeitete Code of Conduct integriert neben der arbeitsrechtlichen nun eine systemisch betroffenenorientierte Sicht. Zum Code of Conduct ↓
Interventions-Guidelines überarbeitet & veröffentlicht 5. Mär Abgeschlossen
Umfangreiche Guidelines zur Intervention bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch. Gültig ab 01.04.2026. Zu den Guidelines ↓
Externe weisungsunabhängige Ombudsstelle eingerichtet 1. Apr Abgeschlossen
Eine externe, niedrigschwellige Meldestelle, die nicht an die Geschäftsführung berichtet, sondern weisungsunabhängig arbeitet. Meldende Personen können anonym und geschützt Erstkontakt aufnehmen.
Anonyme Mitarbeitendeninterviews durch externe Beratung 20. Feb Abgeschlossen
Externe, unabhängige Beratung hat anonyme Interviews mit Mitarbeitenden durchgeführt, um systematisch zu verstehen, welche Erfahrungen im Arbeitsalltag gemacht wurden.
Verpflichtende Schulungen für Führung & HR 20. Feb Läuft
Führungsebene und HR werden erneut verpflichtend durch externe Fachstellen geschult.
Interne Dialog- und Aufarbeitungsformate 5. Feb Läuft
Regelmäßige vertrauliche Sprechstunden mit HR sowie offene Ask-Me-Anything-Termine mit der Unternehmensleitung. Fragen können vorab anonym eingereicht werden.
Care-Work Richtlinien überprüft & erweitert 18. Mär Abgeschlossen
Im Rahmen von Workshops wurden alle bestehenden Care-Work Richtlinien auf die Probe gestellt und erweitert. Mehr dazu im Update vom 7. April ↓ · Zu den Firmenrichtlinien ↓

13. April 2026 Neu

Aufarbeitung & Guidelines — Code of Conduct zur Intervention veröffentlicht

In mehreren Workshops mit spezialisierter externer Beratung für betroffenengerechte Präventions- und Interventionsarbeit hat die Culture & Compliance Taskforce an der rückwärtsgewandten Aufarbeitung und der vorwärtsgewandten Optimierung der Guidelines zur Intervention bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch sowie des Code of Conducts zum Verhalten im Umgang Grenzverletzung & sexualisierter Belästigung gearbeitet.

Zu unseren Guidelines — unsere wichtigsten Erkenntnisse

  • Zero-Tolerance-Policies wurden insbesondere aufgrund unserer feministischen Kultur vielfach besprochen. Durch die Auseinandersetzung mit Fachliteratur und unserer externen Beratung haben wir uns für eine differenzierte Interventionslogik unter strenger Fallklassifizierung entschieden.
  • Machtasymmetrien, Einsicht und Verantwortungsübernahme als zusätzliche Bewertungskriterien sind mit in die Bewertungsmaßstäbe und Aufarbeitung von Fällen integriert.
  • Betroffenengerechte Aufarbeitung: The Female Company verfolgt einen betroffenengerechten Ansatz in der Aufarbeitung gemeldeter Vorfälle. Dieses unterscheidet sich teils wesentlich von häufig arbeitsrechtlichen (juristischen) Herangehensweisen. Ziel ist es, potenzielle psychologische Belastungen so weit wie möglich zu minimieren, Schutz zu bieten und gleichzeitig der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gerecht zu werden. Das Verfahren soll nachvollziehbare und verantwortungsvolle Entscheidungen ermöglichen.
Die vollständigen Dokumente — Code of Conduct und Interventions-Guidelines — sind ab sofort unten auf dieser Seite einsehbar.
7. April 2026

Care-Arbeit und Arbeitskultur überprüfen

Für die Aufarbeitung der Vorwürfe der Unternehmenskultur von The Female Company, wurden Interviews mit aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden geführt und zusätzlich interne Workshops mit z. B. Eltern und People & Culture im Team organisiert.

Wir distanzieren uns von den Vorwürfen

20 ehemalige und aktuelle Mitarbeitende, darunter alle Eltern, die aktuell bei The Female Company tätig sind, haben unter Eid gegen die Vorwürfe u.a. einer elterndiskriminierenden Kultur ausgesagt. Wir möchten hierdurch nicht weniger ernst nehmen, dass einzelne Personen aus früheren Jahren Grund genug sahen, diese Vorwürfe gegenüber dem SPIEGEL zu tätigen und haben im Rahmen von aktuellen Workshops daher alle Richtlinien und Umgangsformen auf die Probe gestellt. Trotzdem möchten wir nach vielen Wochen Reflektion und Aufarbeitung betonen, dass die Kritikpunkte einer elternfeindlichen Firmen- und Führungskultur nicht erlebt werden.

Wie wir uns weiter verbessern möchten

Wir hinterfragen unsere Firmen- und Führungskultur weiterhin und sind bereit, kontinuierlich an ihr zu arbeiten. In unserem mittlerweile dritten Care-Friendly Workplace Workshop mit HR und Eltern aus unserem Team haben wir alle neuen Wünsche der Eltern herausgearbeitet und unsere Firmenrichtlinien Care-Friendly Workplace & Empowering Parenthood um folgende zusätzliche Maßnahmen erweitert:

  • Präsenztermine im Büro (z. B. Strategiewochen dreimal jährlich) werden frühzeitiger und familienfreundlicher (z. B. für Organisation von Kinderbetreuung, Anwesenheitsbeschränkungen von 50 % Teilzeitstellen) geplant
  • Meetingplanung innerhalb von Kernarbeitszeiten wird durch „Care-Arbeit" Blocker vereinfacht und Führungskräfte bereits im Onboarding sensibilisiert

Alle weiteren bereits bestehenden Maßnahmen von freiwillig bezahlten Kinderkranktagen (10 Tage / Jahr) bis Home-Office Policy (nur 2 verpflichtende Büro-Tage pro Monat), reduzierte Kernarbeitszeiten (10–15 Uhr), zusätzliche Care-Tage bei besonderen Belastungen (3 Tage / Jahr) (z. B. Kita-Schließung, Pflege von Angehörigen, akute Notfälle oder Krankenhausaufenthalte) sind unter „Unsere Dokumente — Firmenrichtlinien" unterhalb aufgeführt.

Die vollständigen Dokumente — Code of Conduct und Interventions-Guidelines — sind ab sofort unten auf dieser Seite einsehbar.
5. März 2026

Externe Gesamtüberprüfung

In den letzten Tagen haben wir die Aufarbeitung mit externer Unterstützung durch einen spezialisierten Berater für betroffenengerechte Präventions- und Interventionsarbeit vorangetrieben, der uns auch bei den nächsten Schritten begleiten wird. Wichtig war uns, dass wir den Fall nicht nur aus juristischer Perspektive reflektieren, sondern eine betroffenenorientierte Herangehensweise wählen. Viele Compliance-Firmen kamen aufgrund ihres primär auf juristische Genauigkeit fokussierten Ansatzes daher nicht in Frage. Disclaimer: Wir fokussieren uns intern auf die Reflexion des Vorfalls, werden extern jedoch keine Details zum Vorfall selbst teilen. Das dient dem Schutz der Betroffenen.

Was wir strukturell verändern oder stärken

  • Erweiterung der Meldewege um eine externe weisungsunabhängige Ombudsstelle, bei der meldende Personen anonym und geschützt mit einer betroffenenparteilichen Beratung in Erstkontakt treten können. Eine niedrigschwellige, vertrauensvolle und sichere Meldemöglichkeit und -kultur führt dazu, dass Auffälligkeiten frühzeitig adressiert werden und somit Prävention statt Eskalation gefördert wird.
  • Standardisierte Interviewleitfäden und schriftliche Meldestruktur: Die Organisation ist dafür verantwortlich, dass die Personalabteilung und andere Verantwortliche umfangreich geschult und sensibilisiert sind, um Gespräche zu führen und zu dokumentieren. Je höher Stabilität und Sicherheitsgefühl, desto belastbarer und differenzierter sind Aussagen. Daher integrieren wir neue Interviewleitfäden und Meldebögen auf Basis von Unterlagen der Polizei Berlin und unter Einbeziehung der Expertise der externen Beratungsstelle.
  • Strenge Vertraulichkeits- und Transparenzprinzipien: Wir bauen auf ein vertraulich-systemisches Vorgehen. Ausschließlich einem Interventionsteam ist der Fall bekannt. Das dient dem Schutz aller Beteiligten und fördert eine meldeorientierte Kultur.
  • Präzisierung der Fallklassifizierung und Ableitung von Konsequenzen aus einer betroffenengerechten Perspektive, statt primär juristisch. Die Verantwortung für die Klassifizierung des Falls liegt ausschließlich bei der Organisation selbst. Wir erweitern im Code of Conduct unsere Definitionen, um schnellere Einordnungen und Konsequenzen zu ermöglichen.

Verankerter erweiterter Code of Conduct

  • Onboarding-Trainings für neue Mitarbeitende
  • Regelmäßige Schulungen für Führungskräfte und Culture & Compliance Verantwortliche
  • Enablement einer meldeorientierten Firmenkultur durch transparente niedrigschwellige Meldemöglichkeiten unter strengen Vertraulichkeitsprinzipien
Unsere Haltung bleibt klar: Jeder Vorfall ist einer zu viel. Die Verantwortung für einen sicheren Prozess, Konsequenzen sowie das Training und die Sensibilisierung von Führungskräften und der Personalabteilung liegt immer und ausschließlich bei der Organisation selbst. Der überarbeitete Code of Conduct ist ab 13. April 2026 auf dieser Seite einsehbar.
20. Februar 2026

Zu den Vorwürfen im SPIEGEL

Ein Artikel im SPIEGEL beschäftigt sich derzeit kritisch mit The Female Company und setzt sich mit unserer Arbeitskultur auseinander.

Als Unternehmen mit der Vision „Empowering Woman*hood" verstehen wir uns als Organisation, die ein Vorbild für eine frauengegründete, gleichberechtigte und sichere Unternehmenskultur sein möchte. Deswegen nehmen wir die im Artikel geschilderten Perspektiven und Erfahrungen sehr ernst.

Als Unternehmen sind wir überzeugt, dass die Schilderungen von Betroffenen sowie ihre Bedürfnisse den Maßstab für unser Handeln bilden. Es müssen zu jedem Zeitpunkt das Wohlergehen der Betroffenen sowie ihre Erfahrungen im Mittelpunkt stehen.
Keine Mitarbeiter*in sollte infolge ihrer Zeit bei uns gesundheitliche Belastungen erfahren oder sich nicht sicher fühlen. Wir übernehmen hierfür Verantwortung.
Bei einem Unternehmen wie The Female Company müssen interne Strukturen unserem Anspruch und dem Selbstverständnis gerecht werden. Wir nehmen die Kritik zum Anlass, unsere Kultur und Richtlinien zu reflektieren und weiterzuentwickeln.

Genau deswegen möchten wir unsere nächsten Maßnahmen transparent teilen. Wir werden diese Seite nutzen, um die nächsten Wochen und Monate über alle unsere Schritte transparent zu informieren:

  • Externe Gesamtüberprüfung des Vorfalls von 2022Gemeinsam mit einer externen Expert*in für betroffenengerechte Prä- und Intervention im Feld Diskriminierung, sexualisierte Belästigung und Gewalt arbeiten wir den Umgang mit dem Vorfall aus 2022 erneut auf. Hintergrund: Einige Beschreibungen des Vorfalls sowie die beschriebenen langfristigen Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen wurden uns erstmals durch den SPIEGEL bekannt. Auch wenn wir davon überzeugt waren, dass unsere Aufarbeitung damals umfangreich war, müssen wir unseren gesamten Prozess erneut reflektieren. Denn: Keine Mitarbeitende sollte jemals solche Erfahrungen bei uns machen müssen. Über die resultierenden Maßnahmen und strukturellen Änderungen informieren wir hier in den nächsten Wochen transparent.
  • Verbindliche Richtlinien, Meldewege, Konsequenzen und Schutzmaßnahmen überarbeitenGemeinsam mit der externen Expertin überarbeiten wir unseren Code of Conduct grundlegend auf Basis der Aufarbeitung des Vorfalls. Die finale Fassung teilen wir hier.
  • Verpflichtende Schulungen für Führung und HRFührungsebene und HR werden erneut verpflichtend durch externe Fachstellen geschult.
  • Unabhängige Anlaufstelle für Mitarbeiter*innenWir werden eine externe unabhängige Anlaufstelle im Rahmen unseres Code of Conduct einrichten, die nicht an die Geschäftsführung berichtet, sondern weisungsunabhängig arbeitet. So stellen wir das Sicherheitsgefühl der Betroffenen in den Mittelpunkt.
  • Akute interne Dialog- und AufarbeitungsformateWir bieten derzeit regelmäßige vertrauliche Sprechstunden mit HR sowie offene Ask-Me-Anything-Termine mit der Unternehmensleitung an, um Fragen, Kritik und Unsicherheiten direkt adressieren zu können, die vorab anonym eingereicht werden können.
  • Care-Arbeit und Arbeitskultur überprüfenWir lassen durch eine externe, unabhängige Beratung anonyme Interviews mit Mitarbeitenden durchführen, um systematisch zu verstehen, welche Erfahrungen im Arbeitsalltag gemacht wurden und ob Strukturen oder Verhaltensweisen dazu beigetragen haben, dass sich Personen unsicher oder unwohl gefühlt haben. Die konkreten Maßnahmen und Ableitungen werden in internen Workshops im März ausgerollt – insbesondere im Hinblick auf Richtlinien zu Care-Arbeit, Machtverhältnisse und Führungskultur. Die aktualisierten Firmenrichtlinien teilen wir hier transparent. Von elternfeindlichen Aussagen distanzieren wir uns ausdrücklich.
Unser Ziel ist es, nicht nur Fehler anzuerkennen, sondern strukturelle und verbindliche Konsequenzen daraus zu ziehen – transparent, überprüfbar und mit klarer Verantwortlichkeit.
12. Februar 2026

Our Responsibility

Ein Artikel im SPIEGEL erhebt aktuell Vorwürfe gegen The Female Company und stellt unsere Arbeitskultur grundsätzlich infrage. Wir nehmen diese Vorwürfe insbesondere wegen unseres Selbstverständnisses als „The Female Company" ernst. Darüber hinaus wollen wir wie gewohnt volle Transparenz für unsere Partner*innen und Kund*innen bieten. Deshalb haben wir an dieser Stelle unsere wichtigsten langjährig etablierten Firmenrichtlinien zusammengestellt.


Unsere langjährig etablierten Firmenrichtlinien

Diese Richtlinien wurden gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden erarbeitet und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Sie gelten verbindlich für alle bei The Female Company.

  • Care-Friendly Workplace — 10 freiwillig bezahlte Kinderkranktage, max. 2 verpflichtende Bürotage/Monat, Kernzeit 10–15 Uhr
  • Safety & Code of Conduct — Klare Meldewege, externe Ombudsstelle, Schutz vor Repressalien
  • Health & Wellbeing — Mental-Health-Angebote, HR Open Door, Period Leave
  • Gleichberechtigung & Fairness — Transparente Gehaltsbänder, 360°-Feedback, dokumentierte Beförderungskriterien

1. Care-Friendly Workplace & Empowering Parenthood

Ein Care-Friendly Workplace entsteht nicht durch theoretische Konzepte, sondern durch kontinuierliches Lernen im Dialog mit den Mitarbeitenden. Die unternehmensweiten Regelungen zu Care-Themen bei The Female Company wurden deshalb von bei uns arbeitenden Eltern im Rahmen mehrerer Workshops erarbeitet. Wir unterstützen Care-Arbeit ganz konkret durch:

  • Freiwillig bezahlte Kinderkranktage (10 Tage / Jahr)
  • Teilzeitmodelle
  • Flexible, hybride Arbeitsmodelle
  • Reduzierte Kernarbeitszeiten (10–15 Uhr)
  • Zusätzliche Care-Tage bei besonderen Belastungen (3 Tage / Jahr) (z. B. Kita-Schließung, Pflege von Angehörigen, akute Notfälle oder Krankenhausaufenthalte) für Eltern und Nicht-Eltern gleichermaßen
  • Elternfreundliche Planung von Pflichtterminen (z. B. Strategiewochen außerhalb der Schulferien)
  • Home-Office Policy (nur 2 verpflichtende Büro-Tage pro Monat)
  • Gleiche Unterstützung für Menschen mit und ohne Kinder
  • Präsenztermine im Büro (z. B. Strategiewochen dreimal jährlich) werden frühzeitiger und familienfreundlicher (z. B. für Organisation von Kinderbetreuung, Anwesenheitsbeschränkungen von 50 % Teilzeitstellen) geplant
  • Meetingplanung innerhalb von Kernarbeitszeiten wird durch „Care-Arbeit" Blocker vereinfacht und Führungskräfte bereits im Onboarding sensibilisiert

2. Safety & Code of Conduct

Sicherheit ist nicht verhandelbar. Respekt ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit.

Wir haben bei The Female Company klare Strukturen geschaffen, um Grenzen zu schützen und Verantwortung verbindlich zu regeln:

  • Code of Conduct zur Prävention sexualisierter Grenzverletzungen.
  • Klare Verhaltensstandards & dokumentierte Meldewege
  • Safety Guards für den Umgang mit schwierigen Situationen
  • Strukturierte Eskalationsstufen mit abgestuften Maßnahmen
  • Einbindung externer Expert*innen und Coaches
  • Vertrauliche, dokumentierte Prozesse mit Schutz vor Repressalien

3. Health, Wellbeing & Sustainable Performance

Ambition braucht Nachhaltigkeit.

Deshalb setzen wir bewusst auf Strukturen für gesunde Leistung:

  • Mental-Health-Angebote durch Workshops, 1:1 Coachings mit externen psychologischen Berater*innen
  • Flexible Arbeitszeiten (Kernarbeitszeit 10–15 Uhr)
  • Regelmäßiges Tracking von Arbeitszeiten, Empfehlung etwaige Überstunden noch innerhalb desselben Monats abzubauen
  • Regelmäßige Team-interne Workshops zur Weiterentwicklung von Organisation und Kultur
  • Wöchentliche anonyme Feedbackangebote in Form von "HR Open Door"
  • Period Leave: bis zu 2 bezahlte Tage pro Monat ohne Attest

4. Gleichberechtigung, Fairness & Chancengleichheit

Gleiche Chancen entstehen nicht durch Haltung, sondern durch Strukturen. Transparente und faire Systeme sind besonders wichtig in wachsenden Organisationen. Deshalb setzen wir bei The Female Company strukturell auf:

  • Transparente Gehaltsbänder für alle Rollen & Level
  • Klar definierte Rollenlevel (Junior / Mid / Senior / Lead) mit fest definierten Erwartungsprofilen
  • 360° Feedback von Self, Peers & Direct Reports
  • Transparente Performance- und Zielsysteme (Scorecards nach Kaplan & Norton)
  • Standardisierte Performance- & Entwicklungsgespräche
  • Strukturierte Recruiting-Prozesse entlang unserer Werte. Wir stellen Menschen auf Basis ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen ein und leben Vielfalt. Bei The Female Company sind alle Menschen willkommen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Identität, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Behinderung, politischer Meinung oder Familienstand.
  • Dokumentierte Beförderungs- & Entwicklungskriterien

Fragen, Vorschläge oder Kritik?

Wir sind offen für deine Fragen und Feedback.

13.04.2026 · Verbindlich für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, Freelancer*innen und Partner*innen

Code of Conduct — Verhalten im Umgang mit Grenzverletzung & sexualisierter Belästigung

Verbindlich für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, Freelancer*innen und Partner*innen. Der Kodex legt fest, wie sich alle Personen bei The Female Company zu verhalten haben, um Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe zu vermeiden — in allen beruflichen Kontexten: vor Ort, remote, bei Events, auf Reisen und in der digitalen Kommunikation.

Kernprinzip: Du bist verantwortlich dafür, die Grenzen anderer nicht zu überschreiten. Deine Absicht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wie dein Verhalten auf andere wirkt.

  • Körperliche Nähe & Berührung — jede ungefragte Berührung ist unzulässig
  • Sprache & Kommunikation — keine sexualisierten oder sexistischen Aussagen
  • Nonverbales Verhalten — keine aufdringlichen Blicke oder sexualisierten Gesten
  • Umgang mit Grenzen — akzeptiere ein „Nein" sofort, auch ohne Begründung
  • Macht & Hierarchie — besondere Zurückhaltung bei Abhängigkeitsverhältnissen
  • Digitale Kommunikation — diese Regeln gelten auf allen Kanälen

1. Ziel dieses Kodex

Dieser Verhaltenskodex legt verbindlich fest, wie sich alle Personen bei The Female Company zu verhalten haben, um Grenzverletzungen und sexualisierte Übergriffe zu vermeiden.

Dieser Codex zielt darauf ab, Verhaltensgrundsätze festzulegen, um sowohl die Rechte, die jede*r in unserer Organisation hat, zu stärken, als auch die eigene Verantwortung, die wir im Miteinander übernehmen müssen, zu benennen. Die Grundsätze dienen der Stärkung einer Kultur der Ansprechbarkeit und der Verantwortungsübernahme in der Organisation.

Er gilt in allen beruflichen Kontexten – vor Ort, remote, bei Events, auf Reisen und in der digitalen Kommunikation.

2. Grundsatz

Verhalte dich achtsam, ansprechbar und aufgeschlossen. Handle bewusst, beteiligend, nachvollziehbar und proaktiv.

Du bist verantwortlich dafür, die Grenzen anderer nicht zu überschreiten. Deine Absicht spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wie dein Verhalten auf andere wirkt.

3. Verhaltensregeln

3.1 Körperliche Nähe & Berührung

Halte angemessene körperliche Distanz ein.

Stelle sicher, dass jede Form von Berührung eindeutig gewollt ist.

Unzulässig ist:

  • jede ungefragte Berührung (z. B. Umarmungen, Schulter, Rücken, Haare)
  • absichtliches Annähern an den Körper anderer
  • körperliche Nähe trotz erkennbarer Unsicherheit oder Ablehnung

3.2 Sprache & Kommunikation

Kommuniziere respektvoll und professionell.

Unzulässig ist:

  • Kommentare über Körper, Aussehen oder Kleidung
  • sexualisierte oder sexistische Aussagen
  • zweideutige Bemerkungen oder Witze
  • „ironische" oder „spaßige" sexualisierte Aussagen

3.3 Nonverbales Verhalten

Achte auf respektvolle Körpersprache.

Unzulässig ist:

  • anhaltendes oder aufdringliches Anstarren
  • „mustern" von Körpern
  • sexualisierte Gesten oder Mimik

3.4 Umgang mit Grenzen

Akzeptiere ein „Nein" sofort – auch ohne Begründung.

Achte auch auf nonverbale Signale (z. B. Rückzug, Schweigen, Unsicherheit).

Unzulässig ist:

  • Nachfragen, Überreden oder Relativieren
  • Verhalten fortzusetzen oder zu wiederholen, nachdem Grenzen erkennbar wurden

3.5 Wiederholung von Verhalten

Passe dein Verhalten sofort an, wenn es als unangenehm wahrgenommen wird.

Unzulässig ist:

  • Wiederholung eines Verhaltens nach Ablehnung oder Unsicherheit

3.6 Macht & Hierarchie

Wenn du Einfluss, Verantwortung oder eine höhere Position hast:

  • Verhalte dich besonders zurückhaltend in persönlichen oder körperlichen Annäherungen
  • Reflektiere aktiv, ob dein Verhalten Druck ausüben könnte

Unzulässig ist:

  • jede Form von Annäherung, die durch ein Abhängigkeitsverhältnis beeinflusst sein kann
  • Verhalten, das Erwartungen oder impliziten Druck erzeugt

3.7 Digitale Kommunikation

Diese Regeln gelten auch für alle digitalen Kanäle (z. B. Slack, E-Mail, Social Media).

Unzulässig ist:

  • das Versenden sexualisierter, anzüglicher oder unangemessener Inhalte
  • wiederholte Kontaktaufnahme trotz fehlender Reaktion oder Ablehnung
  • unangemessene private Annäherung im beruflichen Kontext

3.8 Umgang mit sensiblen Informationen

Behandle Informationen über persönliche Grenzen oder Vorfälle vertraulich.

Unzulässig ist:

  • Weitergabe von Informationen über andere Personen oder Vorfälle
  • Beteiligung an Gerüchten oder Spekulationen
  • eigenständige Klärungsversuche außerhalb vorgesehener Strukturen

4. Verhalten bei Feedback

Wenn dein Verhalten angesprochen wird:

  • Höre zu und unterbrich nicht
  • Nimm die Rückmeldung ernst
  • Reflektiere dein Verhalten

Unzulässig ist:

  • Relativierung („war nicht so gemeint")
  • Abwehr oder Rechtfertigung
  • Infragestellen der Wahrnehmung der anderen Person

5. Umgang mit eigenem Fehlverhalten

Wenn du eine Grenze überschritten hast:

  • Übernimm Verantwortung
  • Zeige Einsicht
  • Ändere dein Verhalten
  • Respektiere die Entscheidung deines Gegenübers darüber, ob eine Entschuldigung entgegengenommen werden möchte.

Eine Entschuldigung ist nur angemessen, wenn sie:

  • ernst gemeint ist
  • ohne Relativierung erfolgt
  • zu einer tatsächlichen Verhaltensänderung führt

6. Verantwortung im Arbeitsumfeld

Trage aktiv zu einem respektvollen und sicheren Arbeitsumfeld bei

Respektiere Grenzen – auch ohne explizite Aufforderung

Du sollst:

  • Grenzverletzungen benennen, wenn es möglich und sicher ist
  • Unterstützung anbieten oder auf bestehende Strukturen verweisen

Unzulässig ist:

  • bewusstes Ignorieren von Grenzverletzungen
  • Beteiligung an einer Kultur des Wegsehens

7. Unterstützung & Meldung

Du hast jederzeit das Recht:

  • Grenzen zu setzen
  • „Nein" zu sagen
  • Unterstützung in Anspruch zu nehmen
  • Vorfälle oder Unsicherheiten zu melden

Auch Unsicherheiten oder „kleinere" Situationen dürfen angesprochen werden.

13.04.2026 · Erarbeitet durch Culture & Compliance Taskforce und externe spezialisierte Beratung · Geltungsbereich: Gesamte Organisation

Guidelines zur Intervention bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch

Gültig ab 13.04.2026. Erarbeitet durch die Culture & Compliance Taskforce und externe spezialisierte Beratung. Gilt für die gesamte Organisation inkl. Führung, Mitarbeitende, Freelancer*innen, Influencer*innen, Kooperationspartner*innen und Bewerber*innen.

Kernprinzip: Jeder Vorfall ist einer zu viel. Wir setzen einerseits auf einen arbeitsrechtlich korrekten Umgang, andererseits auf einen betroffenenorientierten Umgang, der zu jedem Zeitpunkt das Wohlbefinden und die Darstellungen von meldenden Personen in den Mittelpunkt stellt.

  • Drei Verhaltenskategorien: grenzverletzend (A), übergriffig (B), nötigend-überwältigend (C)
  • Differenzierte Interventionslogik — keine undifferenzierte Zero-Tolerance, sondern Fallklassifizierung
  • Machtasymmetrien als eigenständiger Bewertungsfaktor integriert
  • 8-phasiger Verfahrensverlauf vom Erstkontakt bis zur Nachbereitung
  • Externe Ombudsstelle als anonymer, weisungsunabhängiger Meldeweg
  • Strenge Dokumentations- und Vertraulichkeitsprinzipien (Need-to-know)

1. Präambel

Unsere Haltung bleibt klar:

Jeder Vorfall ist einer zu viel. Die Verantwortung für einen sicheren Prozess, angemessene Konsequenzen sowie das Training und die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden liegt bei der Organisation selbst.

Daher haben wir unsere Guidelines zur Intervention bei sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Machtmissbrauch erstellt.

The Female Company verpflichtet sich zu einem sicheren, diskriminierungsfreien und respektvollen Arbeitsumfeld. Sexualisierte Belästigung, sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch und strukturelle Diskriminierung widersprechen den Grundwerten der Organisation und werden nicht toleriert.

Ziel dieser Guidelines ist es, ein System zu schaffen, das:

  • Betroffene schützt
  • Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet
  • Meldungen ermöglicht und erleichtert
  • faire und nachvollziehbare Verfahren sicherstellt
  • Wiederholungen verhindert und
  • systemisches Lernen fördert.

Wir setzen hierbei einerseits auf einen arbeitsrechtlich korrekten Umgang, der juristische Genauigkeit im Blick hat, andererseits aber auch auf einen betroffenenorientierten Umgang, der zu jedem Zeitpunkt das Wohlbefinden und die Darstellungen von meldenden Personen in den Mittelpunkt stellt.

Dieses System basiert auf dem Vertrauen aller Beteiligten in ein vertrauliches, faires und handlungsfähiges Verfahren.

Die nachfolgenden Punkte wurden dabei gezielt vertieft und präzisiert:

Zero-Tolerance-Policies wurden insbesondere aufgrund unserer feministischen Kultur vielfach besprochen. Durch die Auseinandersetzung mit Fachliteratur und unserer externen Beratung haben wir uns für eine differenzierte Interventionslogik unter strenger Fallklassifizierung entschieden.

Machtasymmetrien, Einsicht und Verantwortungsübernahme als zusätzliche Bewertungskriterien müssen bei The Female Company mit in die Bewertungsmaßstäbe und Aufarbeitung von Fällen integriert werden.

Betroffenengerechte Aufarbeitung: The Female Company verfolgt einen betroffenengerechten Ansatz in der Aufarbeitung gemeldeter Vorfälle. Ziel ist es, potenzielle psychologische Belastungen für meldende Personen so weit wie möglich zu minimieren und gleichzeitig der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gerecht zu werden.

Dies bedeutet insbesondere:

  • die Schaffung eines sicheren, traumasensiblen Rahmens für alle Gespräche und Verfahrensschritte
  • die Vermeidung von Mehrfachbelastungen, etwa durch wiederholtes Erzählen derselben Situation
  • die konsequente Berücksichtigung individueller Schutzbedarfe und Grenzen
  • die transparente Einbindung der meldenden Person in den Prozess
  • die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Kontrolle über persönliche Informationen

Gleichzeitig wird die Balance zwischen betroffenengerechter Aufarbeitung, fairer Verfahrensführung und rechtlichen Anforderungen gewahrt. Ziel ist ein Verfahren, das sowohl Schutz bietet als auch nachvollziehbare, verantwortungsvolle Entscheidungen ermöglicht.

2. Begriffsdefinitionen

2.1 Meldende Person und gemeldete Person

Als meldende Person bezeichnet The Female Company jede Person, die:

  • eigenes Erleben sexualisierter Belästigung oder Gewalt mitteilt, oder
  • Beobachtungen entsprechender Verhaltensweisen meldet, oder
  • Hinweise auf grenzverletzendes, übergriffiges oder nötigend-überwältigendes Verhalten gibt.

Der Begriff ersetzt bewusst Begriffe wie „Opfer", „Geschädigte" oder „Anzeigende" und vermeidet eine vorschnelle juristische Festlegung, wahrt die Offenheit des Verfahrens, stärkt die Selbstbestimmung der betroffenen Person, wirkt deeskalierend im Klärungsprozess, verhindert Vorverurteilung oder Schuldzuschreibung auf beiden Seiten. Zugleich bleibt die Möglichkeit bestehen, dass sich Personen selbst als „Betroffene" definieren. Diese Selbstbezeichnung wird respektiert.

Als gemeldete Person bezeichnet The Female Company jede Person, deren Verhalten im Rahmen einer Meldung als grenzverletzend, übergriffig oder nötigend-überwältigend beschrieben wird.

Der Begriff ersetzt bewusst Bezeichnungen wie: „Täter", „Beschuldigter", „Angeklagter" und trennt Person und Verhalten (mediativ-systemische Grundhaltung), verhindert Vorverurteilung, schützt den Ruf bis zur Klärung, reduziert Eskalationsdynamiken („Lagerbildung"), ermöglicht eine faire Anhörung im Verfahren. Das Verfahren prüft das gemeldete Verhalten, nicht den Charakter der Person.

2.2 Bezug zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung und Belästigung im Zusammenhang mit bestimmten gesetzlich geschützten Merkmalen. Dazu gehören insbesondere: Geschlecht, sexuelle Identität, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter.

Ein Fall ist AGG-relevant, wenn ein gemeldetes Verhalten im Zusammenhang mit einem dieser Merkmale steht und die Würde der betroffenen Person verletzt.

Nicht jeder Fall nach diesen Guidelines ist automatisch ein AGG-Fall. Gleichzeitig können AGG-relevante Fälle auch unterhalb von strafrechtlichen Schwellen liegen.

Die Einordnung als AGG-relevant dient der Orientierung hinsichtlich zusätzlicher Rechte, Fristen und formaler Beschwerdewege.

2.3 Klassifizierung von Fällen

Zur Einordnung gemeldeter Verhaltensweisen differenziert The Female Company zwischen:

  • A — grenzverletzend
  • B — übergriffig
  • C — nötigend-überwältigend

Anhand der Faktoren: Intensität, Wiederholung, Grenzreaktion, sexuelle Dimension, Zwang / Druck.

Diese Differenzierung dient: der fachlichen Einordnung, der angemessenen Intervention, der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, der Vermeidung von Bagatellisierung wie auch undifferenzierter Eskalation.

Die Einordnung wird im Verlauf des Verfahrens kontinuierlich überprüft. Sie stellt keine abschließende Bewertung einer Person dar.

Kat.VerhaltenBeschreibung & CharakteristikaHaltung OrganisationKonsequenz-Logik
A Grenzverletzend Kann ohne herabwürdigende Absicht erfolgen, beruht häufig auf Unwissenheit oder fehlender Wahrnehmung von (Scham-)Grenzen, nicht zwingend sexuell oder machtintendiert. Auch grenzverletzendes Verhalten kann als Gewalt erlebt werden und ist meldefähig. Frühintervention und Sensibilisierung Feedbackgespräch, Schulung, Ermahnung. Ziel: Verhaltensänderung
B Übergriffig Durch Missachtung von Grenzen gekennzeichnet, beinhaltet regelmäßig ein bewusstes oder unbewusstes Ausnutzen von Machtasymmetrien. Wenn bewusst: strategisch und planvoll. One-Tolerance-Policy — kein „Hinnehmen" oder Wiederholen ohne Konsequenz Abmahnung; bei Wiederholung Entzug von Verantwortung, bis hin zur fristlosen Entlassung
C Nötigend-überwältigend Verhalten, das die sexuelle Selbstbestimmung massiv verletzt und in der Regel strafrechtlich relevant ist. Wie bei B und in jedem Fall strategisch und planvoll. Zero-Tolerance-Policy — keinerlei Duldung Sofortige Suspendierung, fristlose Kündigung, ggf. strafrechtliche Schritte seitens meldender Person

2.4 Machtasymmetrie

Machtasymmetrien beschreiben ungleiche Machtverhältnisse zwischen Personen, die das Verhalten, die Wahrnehmung und die Handlungsmöglichkeiten im organisationalen Kontext beeinflussen können.

Machtasymmetrien können insbesondere entstehen durch:

  • disziplinarische Entscheidungsbefugnis (z. B. Führungskraft)
  • wirtschaftliche Abhängigkeit
  • hierarchische Position
  • Reputationsmacht oder informellen Einfluss
  • soziale Zugehörigkeiten oder Netzwerke

Sie sind ein zentraler Faktor bei der Bewertung von Verhalten und der Gestaltung von Interventionen. Sie können dazu führen, dass Grenzen schwerer gesetzt oder artikuliert werden, Verhalten unterschiedlich wahrgenommen oder eingeordnet wird, meldende Personen ein erhöhtes Risiko empfinden, oder gemeldetes Verhalten eine stärkere Wirkung entfaltet.

Berücksichtigung in allen Phasen des Verfahrens, insbesondere bei: der Risikoanalyse, der Einordnung von Verhalten, der Festlegung von Schutzmaßnahmen, sowie der Entscheidung über Interventionen und Sanktionen.

2.5 Need-to-know-Prinzip

Das Need-to-know-Prinzip bedeutet, dass Informationen nur an diejenigen Personen weitergegeben werden, die diese zur Erfüllung ihrer Rolle im Verfahren zwingend benötigen — „So wenig wie möglich".

Ziel ist es, die Vertraulichkeit zu wahren, den Schutz aller Beteiligten sicherzustellen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Verfahrens und der einbezogenen Person zu gewährleisten.

Dabei wird für jeden Verfahrensschritt bewusst entschieden: wer Informationen erhält, welche Informationen weitergegeben werden, und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt.

Das Need-to-know-Prinzip dient nicht dazu, Informationen zurückzuhalten, sondern stellt sicher, dass Informationen verantwortungsvoll, geschützt und zielgerichtet verwendet werden.

3. Grundprinzipien

  • Jede Meldung wird ernst genommen und als eigenständiger Fall behandelt.
  • Schutz hat in allen Phasen des Verfahrens Priorität. Gleichzeitig gilt der Grundsatz der Nicht-Vorverurteilung.
  • Das Verfahren basiert auf qualifizierter Vertraulichkeit und transparenter Kommunikation nach dem Need-to-know-Prinzip.
  • Verantwortung für das Verfahren liegt bei den definierten Rollen und ist klar zugeordnet.
  • Vertrauensprinzip: Das Verfahren ist so gestaltet, dass es Vertrauen ermöglicht und schützt. Ohne Vertrauen kann kein wirksamer Schutz entstehen.
  • Verzicht auf Eigenintervention: Alle Beteiligten verzichten auf eigene Klärungs- oder Ermittlungsversuche außerhalb des definierten Verfahrens.
  • Systemische Verantwortung: Jeder Fall wird nicht nur individuell, sondern auch im Hinblick auf organisationale Strukturen, Machtverhältnisse und kulturelle Dynamiken analysiert.
  • Umgang mit Gerüchten: Gerüchte, Spekulationen und informelle Kommunikation stellen ein erhebliches Risiko für alle Beteiligten dar und werden aktiv adressiert.

4. Organisationsstruktur

4.1 Grundstruktur

The Female Company stellt sicher, dass für jeden gemeldeten Fall eine klare, handlungsfähige Struktur zur Verfügung steht. Zentrale Elemente sind: Vertrauenspersonen/Safety Guard (Erstkontakt & Begleitung), das Fallmanagement-Team (Steuerung des Verfahrens), die Führung (Gesamtverantwortung).

4.2 Fallmanagement-Team

Für jeden Fall wird ein Fallmanagement-Team eingerichtet. Dieses besteht aus: mindestens zwei qualifizierten Personen sowie mindestens einer Person mit disziplinarischer Entscheidungsbefugnis. Bei Bedarf können externe Fachpersonen hinzugezogen werden.

Die Verantwortung für Entscheidungen und Interventionen liegt beim Fallmanagement-Team und ist durch die Einbindung einer disziplinarisch befugten Person jederzeit handlungsfähig sicherzustellen. Die Gesamtverantwortung der Führung bleibt bestehen und ist nicht delegierbar.

4.3 Disziplinarmacht

Disziplinarmacht bezeichnet die formale Befugnis, arbeits- oder organisationsrechtliche Maßnahmen verbindlich zu entscheiden und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: Durchführung von Personalgesprächen, Erteilung von Ermahnungen oder Abmahnungen, Umsetzung von Versetzungen oder Freistellungen, Entzug von Verantwortlichkeiten, Kündigungen oder Vertragsbeendigungen.

4.4 Safety Guard

Der/ die "Safety Guard" fungiert als erste Anlaufstelle für meldende Personen. Ihre Aufgaben sind: wertfreies Zuhören, Aufnahme der Meldung, Sicherstellung von Vertraulichkeit, Weiterleitung an das Fallmanagement. Safety Guards führen keine eigenständigen Ermittlungen durch.

5. Meldewege

The Female Company fördert eine niedrigschwellige, sichere und vertrauliche Meldekultur. So können Grenzüberschreitungen frühzeitig sichtbar gemacht werden. Denn Prävention beginnt dort, wo Menschen sich trauen jede Art von Übergriff anzusprechen. Werden Auffälligkeiten früh gemeldet, können sie eingeordnet und adressiert werden, bevor sie sich verfestigen oder eskalieren.

5.1 Interner Meldeweg

Der meldenden Person steht eine intern geschulte Mitarbeitende (Safety Guard) zur Verfügung, die als Ansprechpartner*in im Prozess gilt und als Vertrauensperson fungiert.

5.2 Externer Meldeweg

The Female Company informiert transparent über externe Anlaufstellen, insbesondere: unabhängige Beratungsstellen / Ombudspersonen (offizielle externe Stellen in Berlin wie Lara (nur für Frauen), Hilfetelefon (116 016), Weißer Ring), zuständige Behörden. Externe Meldungen stehen jederzeit parallel oder alternativ zu internen Verfahren offen.

5.3 AGG-Meldung

Neben den internen und externen Meldewegen nach diesen Guidelines besteht die Möglichkeit, eine formale Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einzureichen. Ansprüche nach dem AGG müssen in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Vorfalls geltend gemacht werden.

6. Verfahrensverlauf & Prozessschritte

Das Verfahren folgt einer schrittweisen (step-by-step) Logik. Maßnahmen und Entscheidungen werden auf Basis der jeweils vorliegenden Erkenntnisse getroffen und im Verlauf des Verfahrens kontinuierlich überprüft und angepasst.

  • 1
    Kontakt mit Ansprechpartner*in (Safety Guard)Der Erstkontakt dient dem wertfreien Zuhören und der Aufnahme der geschilderten Situation aus Perspektive der meldenden Person. Eine vertiefende Befragung erfolgt in dieser Phase bewusst nicht. Die meldende Person entscheidet über den Grad der Anonymität sowie über das weitere Vorgehen. Der Erstkontakt wird dokumentiert und im Vier-Augen-Prinzip ausgewertet.
  • 2
    Einrichtung Fallmanagement-TeamDas Fallmanagement-Team wird unter Berücksichtigung fachlicher Qualifikation und möglicher Interessenkonflikte zusammengestellt. Wöchentliche Meetings (mind. 1 Stunde) in der akuten Aufarbeitungsphase (4-12 Wochen). Klar definierte Verantwortungen (inkl. RACI). Jederzeit handlungsfähig mit mindestens einer Person mit disziplinarischer Entscheidungsbefugnis.
  • 3
    RisikoanalyseDie Taskforce prüft: ob eine akute Gefährdung vorliegt, ob weitere Betroffene betroffen sein könnten, ob ein Wiederholungsrisiko besteht. Darüber hinaus werden systemische Faktoren wie Machtasymmetrien, Abhängigkeiten und kulturelle Dynamiken berücksichtigt.
  • 4
    ProzessplanungDie Planung der nächsten Schritte erfolgt systematisch. Unterschieden wird zwischen Einbindungsmanagement (wer wird aktiv einbezogen?) und Infomanagement (wer muss informiert werden?). Alle Entscheidungen folgen dem Need-to-know-Prinzip.
  • 5
    Anhörung der meldenden PersonDie meldende Person wird darum gebeten, ihre Erfahrung detailliert zu schildern unter strenger Einhaltung des Interviewleitfadens. Das Interview wird vollumfänglich schriftlich dokumentiert. Es findet in keinem Fall eine Bewertung oder Meinungsabgabe seitens der interviewenden Person statt.
  • 6
    EntscheidungsfindungDie Entscheidungsfindung erfolgt auf Grundlage der Einordnung des Verhaltens, des Schutzbedarfs, der Wiederholungsgefahr, bestehender Machtasymmetrien sowie der Auswirkungen auf das System. Ziel ist eine verhältnismäßige, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidung.
  • 7
    Regelmäßiges Überprüfen des WohlbefindensDer/die Safety Guard ist dafür verantwortlich, regelmäßig mit der meldenden Person und der gemeldeten Person (mindestens bi-weekly) einzuchecken.
  • 8
    Verpflichtende Nachbereitung & Systemisches LernenNach Abschluss eines Falles erfolgt eine strukturierte Nachbereitung. Jeder Fall wird nicht nur individuell bearbeitet, sondern auch als Anlass für organisationales Lernen genutzt: Analyse der Ursachen und Rahmenbedingungen, Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen, Ableitung von Präventionsmaßnahmen.

7. Vertraulichkeit & Transparenz

Vertraulichkeit und Transparenz stehen in einem Spannungsverhältnis und werden im Verfahren bewusst ausbalanciert. Ziel ist es, sowohl den Schutz der Beteiligten als auch die Handlungsfähigkeit der Organisation sicherzustellen.

Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen des Need-to-know-Prinzips weitergegeben. Dies dient insbesondere: dem Schutz der meldenden Person, dem Schutz der gemeldeten Person, der Vermeidung von Gerüchten und Eskalation.

Neben der Vertraulichkeitsgarantie bestehen verbindliche Erwartungen an alle Beteiligten: keine Weitergabe von Informationen außerhalb des Verfahrens, keine eigenständigen Ermittlungen oder Klärungsversuche, bewusster Umgang mit sensiblen Informationen. Verstöße gegen diese Prinzipien können disziplinarisch geahndet werden.

Gerüchte, Spekulationen und informelle Kommunikation stellen ein erhebliches Risiko für das Verfahren dar. The Female Company adressiert diese aktiv durch klare Kommunikation, Verweis auf laufende Verfahren und Aufforderung zur Vertraulichkeit.

Gespräche mit selbst gewählten Vertrauenspersonen zur emotionalen Entlastung sind zulässig, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

8. Intervention & Schutzmaßnahmen

Maßnahmen zur Steuerung, Stabilisierung und Sicherung des Verfahrens erfolgen unabhängig von einer abschließenden Bewertung eines Falles. Ziel ist die Verhinderung von Wiederholungen, die Übernahme von Verantwortung für Verhalten und Wirkung, sowie die Ableitung struktureller Lernprozesse für The Female Company.

Schutzmaßnahmen sind Interventionen mit dem vorrangigen Ziel, unmittelbare Sicherheit für betroffene Personen herzustellen. Sie können sofort umgesetzt werden, unabhängig von einer Bewertung erfolgen, temporär oder dauerhaft sein.

Je nach Fall können u. a. folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Schutzorientiert: räumliche oder organisatorische Trennung, Anpassung von Arbeitszeiten oder Aufgaben, Homeoffice-Regelungen, Kontaktverbote, Begleitung bei Gesprächen
  • Steuernd / klärend: moderierte Gespräche, Anhörungen, Einbindung weiterer Stellen
  • Entwicklungsorientiert: Feedbackgespräche, verpflichtende Schulungen, Coaching

9. Sanktionen

Formale arbeitsrechtliche Konsequenzen, die auf Grundlage der Bewertung eines Falles gegenüber der gemeldeten Person ausgesprochen werden. Sie dienen nicht ausschließlich der Bestrafung, sondern insbesondere: dem Schutz von Betroffenen, der Verhinderung zukünftiger Vorfälle, der Durchsetzung organisationaler Standards, sowie der Sicherstellung von Verantwortungsübernahme.

Lernen statt Leugnen: Rigorose Sanktionen ohne Spielraum provozieren oft reflexhafte Leugnung. Wir setzen stattdessen auf Einsicht und Verantwortungsübernahme. Wo es möglich ist, begleiten wir den Weg von „unbewusster Inkompetenz" hin zu echtem Lernen und Verhaltensänderung.

The Female Company verfolgt eine differenzierte Interventionslogik: Während grenzverletzendes Verhalten mit Frühintervention und Sensibilisierung adressiert wird, gilt für übergriffiges Verhalten eine One-Tolerance-Haltung und für nötigend-überwältigendes Verhalten eine Zero-Tolerance-Haltung.

One-Tolerance: übergriffiges Verhalten wird nicht toleriert und führt konsequent zu formalen arbeitsrechtlichen Maßnahmen bei der ersten Meldung.

Zero-Tolerance: bedeutet nicht den Verzicht auf ein Verfahren, sondern die klare Festlegung, dass bestätigtes Verhalten dieser Kategorie nicht im System verbleiben kann.

Machtasymmetrien werden im Verfahren als eigenständiger Bewertungsfaktor geprüft. Dabei verändern Machtasymmetrien nicht automatisch die Fallkategorie, erhöhen jedoch die Schwere der Bewertung hinsichtlich Wirkung, Schutzbedarf und Sanktionserfordernis.

Entscheidungslogik als Formel: Verhalten + Machtasymmetrie + Einsicht = Maßnahme

10. Dokumentation & Datenschutz

Alle Verfahrensschritte müssen strengstens dokumentiert werden für: rechtlichen Schutz (AGG / Presserecht), Konsistenz & Wahrheitsprüfung, Schutz der meldenden Person (müssen Dinge nicht mehrfach neu erzählen), Schutz der gemeldeten Person (saubere Trennung von Fakten vs. Interpretation), Grundlage für interne Reflexion & Retrospektive sowie systemisches Lernen.

Der Zugriff auf Dokumentationen ist strikt beschränkt und erfolgt ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip.

Informationen über gemeldete Vorfälle werden strikt vertraulich behandelt. Diese Informationen dürfen ausschließlich mit den Personen geteilt werden, die unmittelbar an der Fallbearbeitung beteiligt sind. Meldende & gemeldete Menschen werden anonymisiert.

Rechtliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 1 lit. a, b und f DSGVO (Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Vertraulichkeit), Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung), Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtsgrundlage der Verarbeitung), § 26 BDSG (Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis).

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet: vertrauliche Informationen nicht weiterzugeben, keine Spekulationen oder Gerüchte zu verbreiten, die Privatsphäre aller Beteiligten zu respektieren. Verstöße gegen diese Vertraulichkeitsregeln können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Fragen, Vorschläge oder Kritik? Wir sind offen für deine Fragen und Feedback.